Jedes Jahr wird in Deutschland ein Milliardenvermögen vererbt. Doch nur ein Bruchteil der Menschen setzt ein Testament auf. Das führt dazu, dass die gesetzliche Erbfolge greift – oft mit unerwarteten und ungewollten Folgen. Wir erklären, wie die gesetzliche Erbfolge funktioniert und was es beim Enterben zu beachten gibt.
Ohne Testament regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Erbfolge. Diese richtet sich nach einem festgelegten Verwandtschaftsverhältnis:
Ohne direkte Verwandte fällt das Erbe an den Staat. Wer dies vermeiden will, sollte durch ein Testament oder einen Erbvertrag eine individuelle Regelung treffen.
Ja, aber nicht komplett. Wer eine Person im Testament explizit nicht bedenken will, kann sie enterben. Das bedeutet, dass diese Person kein reguläres Erbe erhält. Dennoch bleibt ihr der Pflichtteil.
Ein vollständiger Entzug des Pflichtteils ist nur unter extremen Umständen möglich, etwa bei schweren Straftaten gegen den Erblasser.
Oft mit unerwünschten Konsequenzen. Wer bewusst jemanden enterben möchte, sollte sich der Pflichtteilsansprüche bewusst sein. Die richtige Vorsorge verhindert Streit und sichert den letzten Willen effektiv ab. Du bist verheiratet und interessierst dich für das Berliner Testament? Dann schau doch mal in diesen Blogartikel mit den Vor- und Nachteilen des Berliner Testaments.